Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Gegenstand der Buchung und der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung  der Vorstellungen in ihrer Einrichtung durch die Künstlerin.

  2. Die Gage und die Nebenkosten regelt die Buchungsbestätigung.

  3. Die Gage und die Nebenkosten sind wahlweise drei Tage vor der Darbietung fällig und werden der Künstlerin überwiesen oder in Bar nach der Vorstellung beglichen. Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.

  4.  Absagen
    4.a Höhere Gewalt
    Im Falle höherer Gewalt erlischt der Vertrag entschädigungslos. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit.
    Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis eintritt, welches betriebsfremd ist, außerhalb des Einflussbereichs der Einrichtung (Veranstalter) und der Künstlerin liegt und trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden konnte. Als höhere Gewalt gelten  insbesondere, aber nicht ausschließlich Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, terroristische Angriffe und Naturkatastrophen.
    4.b Verhinderung der Künstlerin
    Ist die Künstlerin aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, gegebenenfalls bereits überwiesene Gagen müssen binnen 3 Tage nach Absage an den Veranstalter zurück überwiesen werden.
    4.c Schlechtes Wetter - Outdoor Veranstaltungen
    Schlechtes Wetter gilt bei Outdoor-Veranstaltungen nicht als höhere Gewalt. Bei schlechtem Wetter bietet die Künstlerin eine Indoor-Veranstaltung an, die mit dem vereinbarten Honorar abgeglichen wird.
    4.d Ergänzende Regelungen zum Ausfallhonorar bei Absagen durch die Einrichtung (Veranstalter)
    (1) Abweichend von § 4.a - c  gelten für Absagen durch die Einrichtung (Veranstalter) folgende Regelungen zum Ausfallhonorar, sofern die Absage nicht auf höherer Gewalt im Sinne von § 4.a beruht:
    (a) Bei Absagen ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten.
    (b) Bei Absagen innerhalb von 8 bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten.
    (c) Bei Absagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamtpreises zu entrichten.
    (2) Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Absagen aus betriebsinternen Gründen des Veranstalters.
    (3) Im Falle einer Absage durch den Veranstalter ist die Künstlerin bemüht, den entstandenen Schaden zu minimieren, indem der Termin anderweitig vergeben wird. Eine Reduzierung oder ein Erlass des Ausfallhonorars erfolgt jedoch ausschließlich im Ermessen der Künstlerin.

  5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber der Künstlerin bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Künstlerin bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

  6. Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum der Künstlerin während der Lagerung in der Spielstätte während des Auftrittes.

  7. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die Künstlerin unzumutbar machen (ins besondere, aber nicht ausschließlich nachhaltige Störung durch Besucher, technische Störungen), ist die Künstlerin zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.

  8. Die Künstlerin ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. Künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt die Künstlerin nicht.

  9. Die Künstlerin verpflichtet sich, mit ihrem aktuellen Programm und vollwertiger Mitarbeit aufzutreten, Kostüme, Dekoration und Umgangsformen dem Ambiente anzupassen und den Anforderungen der Veranstaltung gerecht zu werden.

  10. Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.

  11. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

  12. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zwecke der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

  13. Datenschutzerklärung. Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen und zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Auftrages verwendet. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Mit der vollständigen Erfüllung und Abwicklung des Auftrags und der vollständigen Zahlung werden Ihre Daten nicht weiterverwendet und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht; besteht für bestimmte Daten eine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfrist, dann tritt an die Stelle der Löschung die Sperrung dieser Daten.

  14. Der Gerichtsstand ist Berlin.