Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  1. Gegenstand der Buchung und der AGB sind die Vorbereitung und Durchführung der/des Auftritte/s der Künstlerin.

  2. Die Gage und die Nebenkosten regelt die Buchungsbestätigung.

  3. Die Gage und die Nebenkosten sind drei Tage vor bis 14. Tage nach der Darbietung fällig und werden der Künstlerin überwiesen oder in Bar beglichen. Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.

  4. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten z.B. Erkrankungen der Künstlerin, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen (Hochwasser, Glatteis, Sturm mit Windstärke 8, Autostaus, Verkehrsunfall u.ä.) Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit der Künstlerin erlischt der Vertrag entschädigungslos.
    Ist die Künstlerin aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit) nicht in der Lage, den Auftritt durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, gegebene falls bereits überwiesene Gagen müssen binnen 3 Tage nach Absage an den Veranstalter zurück überwiesen werden. Schlechtes Wetter gilt bei Outdoor-Veranstaltungen nicht als höhere Gewalt. Bei schlechtem Wetter kann versucht werden den Termin zu verschieben, alternativ bietet die Künstlerin eine Indoor-Veranstaltung an, die mit dem selben Honorar abgeglichen wird.
    4.1. Sicherheitsklausel auf Grund der Pandemie: 
    Kann die Darbietung coronabedingt (kurzeitige Gruppenschließung, Quarantäneverordnug, hohe Infektionszahlen und dadurch resultierende gesetzliche Restriktionen ) nicht statt finden, kann der Termin kostenfrei storniert werden.
    4.2. Zusatz Vorverkauf
    Haben Sie Vorstellungen im Vorverkauf gebucht und bereits bezahlt, so ist eine kostenfreie und kurzfristige Terminverlegung garantiert.

  5. Vertragliche und gesetzliche Ersatzansprüche des Veranstalters gegenüber der Künstlerin bei Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Künstlerin bedingt sind, werden auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

  6. Der Veranstalter haftet für Diebstahl und Beschädigung von Eigentum der Künstlerin während der Lagerung in der Spielstätte während des Auftrittes.

  7. Kommt es zu Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für die Künstlerin unzumutbar machen ( z.B. nachhaltige Störung durch Besucher, technische Störungen), ist die Künstlerin zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt, behält jedoch den vollen Honorar- und Kostenerstattungsanspruch.

  8. Die Künstlerin ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter bekannt. Künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt die Künstlerin nicht.

  9. Die Künstlerin verpflichtet sich, mit ihrem aktuellen Programm und vollwertiger Mitarbeit aufzutreten, Kostüme, Dekoration und Umgangsformen dem Ambiente anzupassen und den Anforderungen der Veranstaltung gerecht zu werden.

  10. Der Veranstalter hat die branchenüblichen Vorbereitungen zu treffen und insbesondere die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsfähigkeit zu schaffen.

  11. Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

  12. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zwecke der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

  13. Datenschutzerklärung. Die von Ihnen übermittelten Daten werden ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen und zur Erfüllung und Abwicklung Ihres Auftrages verwendet. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Mit der vollständigen Erfüllung und Abwicklung des Auftrags und der vollständigen Zahlung werden Ihre Daten nicht weiter verwendet und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht; besteht für bestimmte Daten eine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfrist, dann tritt an die Stelle der Löschung die Sperrung dieser Daten.

  14. Der Gerichtsstand ist Berlin.